Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Bitte beachten Sie unsere Parcoursordnung:


  • Betreten der Anlage

    1. Mit dem Betreten der Anlage des Fürstlichen Golf-Resort Bad Waldsee bzw. dem Erwerb der Parcourskarte erkennt der Bogensportler / die Bogensportlerin die Parcoursordnung des Fürstlichen Golf-Resort Bad Waldsee an und verpflichtet sich diese einzuhalten. Bei Verstößen kann der Betreiber einen Platzverweis erteilen. 

  • Kommerzielle Nutzung unserer Parcours

    2. Eine kommerzielle Nutzung unserer Parcours ist erst nach vorrangegangener schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand zulässig.

  • Vereinsmitglieder und externe Bogensportler

    3. Vereinsmitglieder und Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, haben sich vor und nach der Parcoursbegehung oder der Nutzung der Einschießwiese an der Sportrezeption im Hotel anzumelden. Minderjährige Vereinsmitglieder und minderjährige Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, dürfen den Parcours und die Einschießwiese nur in Begleitung eines Volljährigen begehen.

  • Gültige Privathaftpflichtversicherung

    4. Bogensportler, die nicht Vereinsmitglieder sind, müssen im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung sein. Dies bestätigen sie durch Anmeldung an der Sportrezeption.

  • Vereinsmitglieder

    5. Die Mitglieder des Vereins (Ausweisung durch Mitgliedsausweis und Personalausweis) sind jederzeit berechtigt, die Karten sowie die Ausrüstung der auf dem Parcours befindlichen Nutzer zu überprüfen.

  • Parcoursnutzung

    6. Die Parcoursnutzung sowie die Nutzung der Einschießwiese ist nur mit gültiger Parcourskarte gestattet! Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 50,- € fällig. Gleichzeitig wird ein Parcoursverbot für 1 Jahr ausgesprochen. Strafrechtliche Verfolgungen wegen Nutzungserschleichung bzw. Hausfriedensbruch behält sich der Betreiber vor! Festgestellte Verstöße werden von dem feststellenden Mitglied mit Name und Anschrift des Kontrollierten an den Vorstand weitergegeben, dieser leitet dann die notwendigen Schritte ein. Kontrollberechtigung s. Ziffer 5 

  • Parcoursplan

    7. Ein Parcoursplan ist von der Homepage www.bogenschiessen-badwaldsee.de herunterzuladen, alternativ bekommen Sie einen Plan an der Sportrezeption. Das Mitführen der Tages- sowie Jahreskarten und des Personalausweises ist für Gäste verpflichtend. Scorekarten sind an der Sportrezeption erhältlich oder können von der Homepage heruntergeladen werden.

  • Zugelassene Bogenarten

    8. Zugelassen sind alle Bogenarten. Compoundbögen bis zu einem maximalen Zuggewicht von 60 lbs. Keine Armbrust, keine Blasrohre! Die Nutzung unseres Parcours ist nur mit einer im Feldbogensport üblichen und intakten Ausrüstung zulässig. Sollte bei einer Kontrolle Mängel an der Ausrüstung festgestellt werden von der eine Gefahr für den Besitzer und andere Besucher ausgehen, so hat jedes Vereinsmitglied das Recht die betroffene Person des Parcours zu verweisen. Kontrollberechtigung s. Ziffer 5

  • Abschussposition

    9. Es darf nur von den aufgestellten Abschusspflöcken geschossen werden. Schüler, Jugendliche und Bogensportler mit schwächeren Bögen können sich in Ziellinie eine Abschussposition näher am Ziel wählen. 

  • Bogen mit aufgelegtem Pfeil

    10. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen und geschossen werden. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens (alle Stilarten) darf nicht über die Zieloberkante hinausgehen. 

  • Freies Schussfeld

    11. Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Bogensportler hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Das Zielen auf Mensch und Tier führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände und wird zur Anzeige gebracht!

  • Maximale Pfeilanzahl pro Ziel

    12. Es dürfen maximal drei Pfeile verschossen werden. Der erste eindeutige Treffer beendet das Schießen auf dieses Ziel.

  • Pfeilsuche

    13. Werden Pfeile neben oder hinter dem Ziel gesucht, so ist dieses zu sichern (Bögen anlehnen o.ä.). So gekennzeichnete Ziele dürfen nicht beschossen werden!

  • Pfeilentfernung aus Ziel

    14. Die Pfeile sind vorsichtig zu entfernen indem man die Tiere entgegenhält.

  • Verbot senkrechter Pfeilschüsse

    15. Es ist verboten, senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und der Auftreffpunkt des Pfeils nicht kontrollierbar sind.

  • Richtung der Parcoursbegehung

    16. Das Begehen des Parcours ist nur in der vorgegebenen Richtung zulässig. Das Verlassen des Parcours (Abkürzen der Runde) ist unzulässig. Die ausgeschilderten Wege dürfen nicht verlassen werden. Die Stationen sind nummeriert und mit farbigen Abschusspflöcken markiert. Der Reihenfolge ist der Nummerierung zu entnehmen.

  • Rauch- und Alkoholverbot

    17. Auf dem Parcours besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot!

  • Abfälle und Pfeilreste

    18. Es dürfen weder Abfall noch Pfeilreste zurückgelassen werden.

  • Lebende Tiere

    19. Tiere dürfen weder erschreckt noch beschossen werden.

  • Bäume und Pflanzen

    20. Bäume und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden

  • Schäden an den Zielen

    21. Die Ziele sind pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind vorsichtig zu ziehen. Evtl. festgestellte Schäden sind umgehend an golf@waldsee-golf.de bzw. 07524/1470-200 zu melden. Stationsveränderungen von Nichtmitgliedern der Parcoursgruppe sind ohne besondere Anweisung zu unterlassen.

  • Mitgeführte Hunde

    22. Mitgeführte Hunde sind während der gesamten Begehung an der Leine zu führen.

  • Jadgeinrichtungen und Wildäsungsfläschen

    23. Jagdeinrichtungen sowie auf dem Parcoursplan eingezeichnete Wildäsungsflächen dürfen nicht betreten werden.

  • Haftungsausschluss

    24. Haftungsausschluss -- Grundstückseigentümer und Parcoursbetreiber haften nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Schützen selbst oder durch Andere und / oder Umwelteinflüsse verursacht werden. Es haften weder Grundstückseigentümer noch der Parcoursbetreiber für den Verlust/ Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen oder Pfeilen. Ein Rücksendungsanspruch von Fundsachen besteht nicht.

  • Anerkennung des Haftungsausschlusses

    25. Der Haftungsausschluss wird von dem Parcoursbenutzer mit der Anmeldung an der Sportrezeption / Betreten der Anlage / Erwerb der Parcourskarte anerkannt.

  • Benutzung auf eigene Gefahr

    26. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.

  • Zuwiderhandlungen

    27. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Parcours.

  • Leihausrüstung

    28. Bei Beschädigung oder Verlust der Leihausrüstung wird ein Entgelt verlangt.

Parcoursordnung:

  1. Der Parcours darf nur nach Anmeldung beim Betreiber betreten werden. (Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 100 € geahndet.)
  2. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Parcoursordnung zu befolgen. (Bei Verstößen kann der Betreiber Platzverweise erteilen.)
  3. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen/ Trainers betreten.
  4. Die Benutzung einer Armbrust ist nicht erlaubt.
  5. Bei Beschädigung oder Verlust der Leihausrüstung wird ein Entgelt verlangt.
  6. Hunde sind auf dem kompletten Gelände an der Leine zu führen.
  7. Das Schießen auf Tier und Mensch ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
  8. Die Stationen sind nummeriert und mit farbigen Abschusspflöcken markiert. (Die Reihenfolge ist der Nummerierung zu entnehmen.)
  9. Es darf nur von den Abschusspflöcken aus in Richtung Ziel geschossen werden.
  10. Es dürfen MAXIMAL 3 PFEILE PRO ZIEL verschossen werden. Trifft bereits der erste Pfeil, so ist das Schießen an dem jeweiligen Ziel erfolgreich abgeschlossen. (50 € Strafe bei Regelbruch)
  11. Während der Pfeilsuche ist das Ziel mit dem Bogen zu bedecken, um nachfolgende Schützen zu warnen.
  12. Die Pfeile sind vorsichtig zu entfernen, indem man die Tiere entgegenhält (bzw. sich mit der zweiten Hand am Ziel abstützt). 
  13. Die Wege sind gekennzeichnet und dürfen nicht verlassen werden. (Das Gehen entgegen der Parcoursrichtung ist untersagt.)
  14. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden an Personen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen ist der Bogenschütze haftbar.
  15. Jeder ist für seine eigenen Pfeile und Schüsse verantwortlich
  16. Der Bogen wird nur auf das Ziel mit Pfeil ausgezogen.
  17. Auf dem Gelände gilt ein absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
  18. Das Schießen erfolgt nach der Sportordnung des DFBV oder DSB.
  19. Der Bogenschütze versichert, dass er über eine gültige private Haftpflichtversicherung verfügt.

20. Bitte halten Sie unser Parcoursgelände sauber.
21. Die
Leihausrüstung (1 Bogen, 4 Pfeile, 1 Köcher, 1 Armschutz – falls in Anspruch 

      genommen), muss unversehrt und unverzüglich nach der Parcoursrunde an der

      Sportrezeption abgegeben werden. (Gebühr für Pfeilverlust oder Pfeilbruch: 10 € pro Pfeil)


PUNKTESYSTEM 3D-PARCOURS (Empfehlung)

Es dürfen maximal 3 Pfeile pro Ziel verschossen werden. Trifft bereits der erste Pfeil, so ist das Schießen an dem jeweiligen Ziel erfolgreich abgeschlossen. 

1. Pfeil: Kill 20 Punkte
Körper 16 Punkte
2. Pfeil: Kill 14 Punkte
Körper 10 Punkte
3. Pfeil: Kill 8 Punkte
Körper 4 Punkte

PUNKTESYSTEM FELDPARCOURS

Es können 2 Runden zu je 14 Scheiben geschossen werden. Pro Scheibe werden 4 Pfeile geschossen, wobei jeweils
5, 4 oder 3 Punkte erreicht werden können. 

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